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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 12 K 2022/25.A

Datum:
22.05.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 2022/25.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2025:0522.12K2022.25A.00
 
Schlagworte:
Ägypten, staatliche Verfolgung, nichtstaatliche Verfolgung, nichtstaatliche Akteure, Homosexualität, sexuelle Orientierung, soziale Gruppe, schutzfähige Organisation, Strafbarkeit, homosexuelle Handlungen, sexuelle Identität, sexuelle Beziehung, Dating-App, Moralpolizei, landesweite Verfolgung, innerstaatliche Fluchtalternative
Normen:
§ 3 AsylG
Leitsätze:

Homosexuellen droht in Ägypten landesweit die Gefahr von Verfolgung und Verhaftung.Eine innerstaatliche Fluchtalternative gibt es nach aktueller Auskunftslage nicht.

 
Tenor:

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 4. Februar 2025 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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