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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 K 6840/22

Datum:
15.03.2024
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 6840/22
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2024:0315.9K6840.22.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Versagungsbescheides vom 00. August 2022 verpflichtet, dem Kläger auf seinen Antrag (Az. XX-0000/0000) einen positiven Bauvorbescheid zur Errichtung eines freistehenden Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung P.        , Flur 00, Flurstücke 0000, 0000, zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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