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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L 2440/24

Datum:
26.11.2024
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 2440/24
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2024:1126.6L2440.24.00
 
Leitsätze:

1. Die Seminarerlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren im Sinne von § 2a Abs. 2 StVG ist auch bei (nachträglich eingetretener) Unzuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers zu widerrufen. Der in § 45 Abs. 7 Satz 3 FahrlG unterbliebene Verweis auf Abs. 2 Satz 3 stellt ein Redaktionsversehen dar.

2. Wer als Inhaber einer solchen Seminarerlaubnis Sitzungen eines Aufbauseminars erheblich verkürzt und den Teilnehmern dennoch Teilnahmebescheinigungen ausstellt, kann unzuverlässig im Sinne von § 45 Abs 7 Satz 4, Abs. 2 Satz 3 FahrlG sein.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 7.536,15 Euro festgesetzt.

 
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