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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 28 K 8849/22

Datum:
30.09.2024
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
28. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 K 8849/22
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2024:0930.28K8849.22.00
 
Tenor:

Der Tatbestand des Urteils vom 26. September 2024 wird nach § 118 Abs. 1 wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es in diesem nicht „Die Beigeladenen stellen keine Sachanträge“ sondern, „Die Beigeladenen schließen sich dem Klageantrag der Klägerin an“ heißt.

 
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