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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 K 5906/23

Datum:
07.02.2024
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 K 5906/23
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2024:0207.24K5906.23.00
 
Leitsätze:

Bei der Frage der Zumutbarkeit der Ableistung des Wehrdienstes in Aserbaidschan zur Beschaffung eines aserbaidschanischen Nationalpasses bei einem in Deutschland aufgewachsenen aserbaidschanischen Staatsangehörigen ist ein strenger Maßstab anzulegen.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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