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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 1 K 996/23

Datum:
25.10.2024
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 996/23
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2024:1025.1K996.23.00
 
Tenor:

Soweit die Klägerin die Klage gegen den Beklagten zu 1. zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Beklagte zu 2. verurteilt, an die Klägerin 49.719,99 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13. Dezember 2022 zu zahlen.

Die Beklagte zu 2. trägt die Kosten des Verfahren mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1., welche die Klägerin trägt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages, für den Beklagten zu 1. nur wegen der Kosten. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zu 1. vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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