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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 L 783/24

Datum:
07.05.2024
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 L 783/24
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2024:0507.14L783.24.00
 
Schlagworte:
Aggressionspotential, Gutachtenanordnung, Bindung an Strafurteil, Fahreignung, Fahrverbot
Normen:
§§ 3, 11 Abs. 3 Ziffer 6b FeV;; § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG,; §§ 44, 69 StGB
Leitsätze:

1. Es bestehen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber ausweislich eines Strafurteils einen anderen Verkehrsteilnehmer, der wegen seiner Alkoholisierung eine gefährliche Fahrweise hat, mit einem Baseballschläger zu Boden schlägt und weiter auf den Liegenden einschlägt.2. Im vorliegenden Fall keine Bindungswirkung nach § 3 StVG an das Strafurteil, da sich ihm eine eindeutige Feststellung zur Fahreignung des Antragstellers nicht entnehmen lässt.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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