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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 L 1352/24

Datum:
26.06.2024
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 L 1352/24
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2024:0626.14L1352.24.00
 
Schlagworte:
Fahrtenbuchauflage, Kaufmann, Mitarbeiter, Mitwirkungsobliegenheiten
Normen:
§ 31a StVZO
Leitsätze:

Der Halter bleibt im Zusammenhang mit der Nutzung von Geschäftsfahrzeugen unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen im Innenverhältnis nach außen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und den Behörden verantwortlich, so dass er sich das Verhalten eines Mitarbeiters zurechnen lassen muss.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.

 
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