Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L 998/23

Datum:
16.06.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 998/23
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2023:0616.6L998.23.00
 
Schlagworte:
Güterkraftverkehr, Abschleppwagen mit Hubbrille, zulässiges Gesamtgewicht
Normen:
§ 1 Abs. 1 GüKG; § 2 Abs. 1 Nr. 3 GüKG; § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO
Leitsätze:

1. Der Transport eines fremden Kraftfahrzeugs auf der Hubbrille eines Abschleppwagens mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ist kein Güterkraftverkehr i.S.d. § 1 Abs. 1 GüKG.2. Das gem. § 1 Abs. 1 GüKG zulässige Gesamtgewicht des zur Beförderung eingesetzten Kraftfahrzeugs einschließlich Anhänger wird ohne das Gewicht des abgeschleppten Fahrzeugs (befördertes Gut) bestimmt.

 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 6 K 2807/23 geführten Klage des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 00. März 2023 wird hinsichtlich der Gewerbeuntersagung in Ziffer 1 wiederhergestellt sowie hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung in Ziffer 3 angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank