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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L 661/23

Datum:
27.03.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 661/23
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2023:0327.6L661.23.00
 
Schlagworte:
Gutachtenaufforderung Gutachenanordnung Rechtsgrundlage
Normen:
§ 14 Abs. 1 S. 3 FeV; § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV
Leitsätze:

Eine Untersuchungsaufforderung ist rechtswidrig, wenn sie bei einer zweimaligen, jeweils mit einem Bußgeld geahndeten, Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV als Rechtsgrundlage angibt und nicht den spezielleren § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV.

 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 6 K 1770/23 des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 00. N.   0000 wird hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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