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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 40 L 1268/23.PVL

Datum:
06.10.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Fachkammer nach dem Landespersonalvertretungsgesetz
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
40 L 1268/23.PVL
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2023:1006.40L1268.23PVL.00
 
Schlagworte:
Arbeitsgruppe, Teilnahmeanspruch, Organisationsmaßnahme, Vorfestlegung, Beteiligungspflichtige Maßnahme
Normen:
§ 65 Abs. 1 S. 4 PersVG NW
Leitsätze:

1. Kein Teilnahmeanspruch des Hauptpersonalrats an einer Arbeitsgruppe des Ministeriums, wenn diese Organisationsentscheidungen vorbereitet, die keine Maßnahmen der Ministerin zur Folge haben, an denen der Hauptpersonalrat zu beteiligen ist.2. Führen die Organisationsentscheidungen zu beteiligungspflichtigen Maßnahmen nachgeordneter, insb. personalführender Dienststellen, an denen die dort gebildeten Personalvertretungen zu beteiligen sind, genügt das für einen Teilnahmeanspruch des Hauptpersonalrats nicht.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

 
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