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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 1265/22

Datum:
20.01.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 1265/22
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2023:0120.2L1265.22.00
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ihm für Juni 2022 zur Verfügung stehende Beförderungsplanstelle nach A 11 LBesO A NRW mit der Beigeladenen zu besetzen, bevor nicht über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 16.000,- Euro festgesetzt.

 
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