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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 4526/22

Datum:
21.07.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 4526/22
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2023:0721.2K4526.22.00
 
Schlagworte:
Zurruhesetzung, Suchpflicht
Normen:
§ 26 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG
Leitsätze:

Die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit darf nicht auf einer Verwendungsabfrage beruhen, die einen längeren Zeitraum zurückliegt.

 
Tenor:

Der Bescheid der Kreispolizeibehörde L.     vom 00. Mai 2022 wird aufgehoben.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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