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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 7082/18

Datum:
15.06.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 7082/18
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2023:0615.23K7082.18.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, nnb.
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.

Im Übrigen wird das beklagte Land unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 00. April 2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 00. Juli 2018 verpflichtet, das Ereignis vom 00. August 2017 mit dem Körperschaden „Zerrung/Distorsion der Halswirbelsäule“ als Dienstunfall anzuerkennen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und das beklagte Land je zur Hälfte, mit Ausnahme der Kosten, die für die Erstattung des fachorthopädischen Gutachtens vom 00. Januar 2023 entstanden sind, diese trägt nur das beklagte Land.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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