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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 20 K 5700/22

Datum:
16.08.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 5700/22
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2023:0816.20K5700.22.00
 
Schlagworte:
Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung Fortsetzungsfeststellungsklage, unbestimmter Rechtsbegriff, Befähigung und Eignung
Normen:
§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO; § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 BauKaG NRW Fort- und Weiterbildungsordnung
Leitsätze:

Einzelfall einer rechtswidrigen Ablehnung einer beantragten Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung - Fehlen einer gesetzlichen Grundlage

 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Bescheid vom 4. August 2022, mit dem die Beklagte die beantragte Anerkennung der Veranstaltung „G.               F.           “ als Fortbildungsveranstaltung versagt hat, rechtswidrig war.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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