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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 L 2808/22

Datum:
06.01.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 2808/22
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2023:0106.19L2808.22.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 39/23
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 00 . Dezember 2022 gegen den Bescheid vom 00 . Dezember 2022 wird hinsichtlich der Ziffer 2 des Bescheides wiederhergestellt, soweit die Untersagung auch die erlaubnisfreie Kindertagesbetreuung betrifft.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragstellerin.

 
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