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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 16 L 89/23

Datum:
31.01.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 L 89/23
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2023:0131.16L89.23.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit die Antragstellerin den Antrag zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben,

solange dieses Grundstück im Eigentum der Antragstellerin steht und keine schriftliche Genehmigung der Antragstellerin gegenüber der Antragsgegnerin vorliegt, das Grundstück betreten, nutzen, verändern oder sonst beeinträchtigen zu dürfen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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