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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 11 K 2728/23.A

Datum:
14.08.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 2728/23.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2023:0814.11K2728.23A.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 5 A 1638/23.A
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des aus dem Urteil jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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