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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 516/21

Datum:
26.07.2022
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 K 516/21
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2022:0726.3K516.21.00
 
Tenor:

Die Erinnerung des Klägers vom 28.04.2022 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 07.04.2022 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens.

Der Wert des Erinnerungsverfahrens wird auf 440,00 Euro festgesetzt.

 
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