Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 K 1860/21

Datum:
25.01.2022
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 1860/21
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2022:0125.14K1860.21.00
 
Schlagworte:
Halteverbot, Ermessen, Gefahrenlage, Anliegergebrauch, qualifiziertes Interesse
Normen:
§ 45 Abs. 1 Satz 1 StVO; § 45 Abs. 9 StVO
Leitsätze:

Abwägungserheblich Im Rahmen des § 45 StVO sind nur qualifizierte Interessen, die über das Interesse jedes Verkehrsteilnehmers, in seiner Freiheit möglichst wenig beschränkt zu werden, hinausgehen (wie BVerwG 11 C 35.92).Ein solches qualifiziertes Interesse eines Anliegers ist nicht eine Parkmöglichkeit vor oder in der Nähe  seines Grundstücks (wie VG Köln, 18 K 4164/11).

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank