Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 957/20

Datum:
26.04.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 957/20
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2021:0426.6K957.20.00
 
Schlagworte:
Theoretische Fahrprüfung, Einzelprüfung, Täuschungshandlung, Kamera
Normen:
§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 StVG; § 15 FeV; § 16 FeV, 22 Abs. 4 FeV
Leitsätze:

Das Mitführen einer Minikamera in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung stellt eine schwerwiegende Täuschungshandlung mit Hilfe Dritter dar und rechtfertigt zumindest nach der Erlasslage in Nordrhein-Westfalen in der Regel die Anordnung einer Einzelprüfung.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank