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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 7373/20

Datum:
27.07.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 7373/20
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2021:0727.2K7373.20.00
 
Leitsätze:

Der Verstoß einer Kommissaranwärterin bzw. eines Kommissaranwärters gegen eine dienstliche Weisung ist regelmäßig geeignet, Rückschlüsse auf ihre bzw. seine charakterliche Eignung zu ziehen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Dienstherr Inhalt und Bedeutung der jeweiligen Weisung in seine Einschätzung mit einbeziehen muss.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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