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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 21 K 4112/20

Datum:
19.02.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 K 4112/20
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2021:0219.21K4112.20.00
 
Schlagworte:
Covid-19-Pandemie, Förderung zusätzlicher Intensivkapazitäten durch den Bund
Normen:
§ 21 Abs. 5 KHG
Leitsätze:

Die bloße Aufrüstung bereits vorhandener Intensivbetten mit der Möglichkeit zur maschinellen Beatmung reicht nicht aus, um die Förderung nach § 21 Abs. 5 KHG zu erhalten; vielmehr müssen neue Intensivbetten aufgestellt oder Betten anderer Stationen als der Intensivstation aufgerüstet werden.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden.

 
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