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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 21 K 3230/21

Datum:
23.09.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 K 3230/21
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2021:0923.21K3230.21.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 00.08.2020 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 00.04.2021 verpflichten, die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Beigeladenen zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen jeweils zur Hälfte der Beklagte und der Beigeladene, die ihre eigenen außergerichtlichen Kosten jeweils selbst tragen. Die Kosten des Vorverfahrens trägt der Beklagte.

Die Hinzuziehung der Prozessbevollmächtigten des Klägers für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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