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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 10 L 2488/21

Datum:
21.12.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 L 2488/21
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2021:1221.10L2488.21.00
 
Tenor:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die letzte noch zu besetzende Beförderungsplanstelle der Besoldungsgruppe A 8 BBesO der Beförderungsliste „Beteiligung F.“ der Beförderungsrunde 2021/2022 mit dem Beigeladenen oder einem anderen Beamten zu besetzen und diesen zu befördern, bis über die Beförderung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis zu 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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