Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L 3215/19

Datum:
03.02.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 3215/19
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2020:0203.6L3215.19.00
 
Schlagworte:
Entziehung der Fahrerlaubnis; Punkte; Sofortige Vollziehbarkeit; Abgabe des Führerscheins; Feststellung der aufschiebenden Wirkung;
Normen:
§ 4 Abs. 9 StVG; § 80 Abs. 5 VwGO
Leitsätze:

§ 4 Abs. 9 StVG erklärt lediglich die Entziehung der Fahrerlaubnis für sofort vollziehbar. Die Pflicht zur Abgabe des Führerscheins wird davon nicht erfasst.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die von dem Antragsteller erhobene Klage 6 K 8711/19 aufschiebende Wirkung entfaltet, soweit sie gegen die im angefochtenen Bescheid verfügte Abgabe des Führerscheins gerichtet ist. Die Herausgabe des Führerscheins an den Antragsteller wird angeordnet.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank