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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 40 K 4082/18.PVL

Datum:
06.02.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Fachkammer nach dem Landespersonalvertretungsgesetz
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
40 K 4082/18.PVL
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2020:0206.40K4082.18PVL.00
 
Schlagworte:
Maßnahme; Ministerielle Weisung; Empehlung des CIO; tatsächliche Umsetzung; IT-Systeme; Digitalisierung der Landesverwaltung
Normen:
§ 66 LPVG NRW; § 22 EGovG NRW; § 78 LPVG NRW
Leitsätze:

Die Entscheidung eines Ministeriums, für seinen Geschäftsbereich der Empfehlung des 1. Landesbeauftragten für Informationstechnik (CIO) zur Einführung eines bestimmten IT-Systems für den eigenen Geschäftsbereich zu folgen, ist keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, wenn das IT-System vom nachgeordneten Bereich tatsächlich erst noch einzuführen (tatsächliche Implementierung) ist.

2. Dasselbe gilt, wenn das Ministerium eine nachgeordnete Dienststelle anweist, das IT-System dort tatsächlich einzuführen.

 
Tenor:

Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt.

Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

 
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