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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 1163/19

Datum:
26.08.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 1163/19
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2020:0826.2K1163.19.00
 
Schlagworte:
dienstliche Beurteilung, Verwirkung
Normen:
§ 58 Abs. 2 VwGO
Leitsätze:

1. Das Recht zur Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung unterliegt der Verwirkung.

2. Für die Bemessung des Zeitmoments im Rahmen der Verwirkung bietet die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO eine zeitliche Orientierung.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger erhält die Gelegenheit, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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