Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 29 L 2410/20

Datum:
11.12.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
29. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
29 L 2410/20
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2020:1211.29L2410.20.00
 
Leitsätze:

1. Ein Schüler, der mit einer chirurgischen Maske zum Unterricht erscheint, die von seinen Eltern in der Weise manipuliert worden ist, dass sie das Innenvlies entfernt haben, darf gemäß § 1 Abs. 3 Satz 4 CoronBetrVO von der schulischen Nutzung ausgeschlossen werden.
2. Ein Attest, aus dem sich lediglich ergibt, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung "aus gesundheitlichen Gründen kontraindiziert" sei, reicht nicht ansatzweise aus, um eine Ausnahme von der Maskenpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 CoronaBetrVO zu begründen. Datenschutzrechtliche Aspekte stehen einem qualifizierten Attest nicht entgegen.

 
Tenor:
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank