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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 7115/18.A

Datum:
13.03.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 7115/18.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2020:0313.26K7115.18A.00
 
Tenor:

Soweit die Kläger ihre Klage zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt.

Der Bescheid des Bundesamtes vom 18. Juli 2018 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger je zu 1/8 und die Beklagte zur Hälfte. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet

 
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