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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 2903/19

Datum:
13.01.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 2903/19
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2020:0113.18L2903.19.00
 
Schlagworte:
Haltungsuntersagung Entziehungsanordnung Eigentümer Halter Übertragung
Normen:
§ 12 Abs. 4 LHundG NRW
Leitsätze:

Die Aufforderung zur Übertragung des Eigentums des Hundes im Anschluss an eine Haltungsuntersagung ist rechtswidrig

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antragstellerin wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt X.         aus E.        beigeordnet.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 18 K 7874/19 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 16. Oktober 2019 wird hinsichtlich Ziffer 1 der Verfügung wiederhergestellt und hinsichtlich Ziffer 2 der Verfügung angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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