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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 15 K 9276/18

Datum:
06.11.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 9276/18
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2020:1106.15K9276.18.00
 
Schlagworte:
Prüfungsrecht; Prüfer; Bewertung; selbständig; eigenverantwortlich;
Leitsätze:

Zur Rechtswidrigkeit einer Prüfungsbewertung, die unter Verwendung des durch ministeriellen Erlass  für den praktischen Teil der Prüfung in der Altenpflegehilfe zwingend vorgegebenen Kriterienrasters erfolgt ist.

 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Das beklagte Land wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des Prüfungsausschusses für die staatliche Prüfung in der Altenpflegehilfe bei der Bezirksregierung E.          vom 00. März 2018 und des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung E.          vom 00. Oktober 2018 verpflichtet, den Kläger über das Ergebnis seiner staatlichen Prüfung in der Altenpflegehilfe als Wiederholungsversuch nach erneuter Durchführung des praktischen Prüfungsteils unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Von den Kosten des Verfahrens tragen das beklagte Land 2/3 und der Kläger 1/3.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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