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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 4989/19

Datum:
22.06.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 4989/19
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2020:0622.13K4989.19.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesverwaltungsamtes vom 9. Mai 2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4. Juni 2019 verpflichtet, auf den Antrag des Klägers vom 15. April 2019 die Aufwendungen für die Anschaffung eines „Active Erection Systems“ laut Rechnung vom 8. April 2019 als beihilfefähig anzuerkennen und Leistungen der Beihilfe in der sich aus der Beihilfeverordnung ergebenden Höhe zu bewilligen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. 

 
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