Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L 181/19

Datum:
07.02.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 181/19
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2019:0207.6L181.19.00
 
Leitsätze:

Eilrechtsschutz gegen die Ablehnung eines Wiederholungsantrags auf Feststellung der luftsicherheitsrechtichen Zuverlässigkeit (§ 7 LuftSiG), der mindestens drei Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Feststellung gestellt ist, wird nach § 80 Abs. 5 VwGO gewährt, nicht nach § 123 VwGO.

Sobald die fristgemäß erhobene Versagungsgegenklage aufschiebende Wirkung entfaltet, ist dem Eilrechtsschutzbegehren, vorläufig als zuverlässig behandelt zu werden, genügt.

Ist der Versagungsbescheid nicht für sofort vollziehbar erklärt, behandelt ihn die Behörde aber weiter als unzuverlässig, etwa indem sie ihre Mitteilungen darüber an andere Behörden nicht widerruft, kann der Antragsteller die Feststellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Versagungsbescheid nach § 80 Abs. 5 VwGO analog feststellen lassen.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die von der Antragstellerin am 18. Januar 2019 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erhobene Klage (6 K 397/19) hinsichtlich des Versagungsbescheids vom 20. Dezember 2018 aufschiebende Wirkung entfaltet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank