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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 4483/18

Datum:
23.10.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 4483/18
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2019:1023.6K4483.18.00
 
Schlagworte:
Mehrfachtäter Punkte Abweichung Ausnahme Gutachten
Normen:
§ 3 StVG; § 4 StVG; § 11 FeV
Leitsätze:

Erreicht ein Fahrerlaubnisinhaber innerhalb von weniger als 10 Monaten 14 Punkte u.a. wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitungen, kann ihm außerhalb des Mehrfachtäter-Punktesystems die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgegeben werden.

Bei der Gutachtenanordnung ist die Behörde an rechtskräftig geahndete Bußgeldbescheide gebunden.

 
Tenor:

Die Klage wird auf Kosten des Klägers abgewiesen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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