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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 3553/18

Datum:
08.10.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 3553/18
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2019:1008.6K3553.18.00
 
Schlagworte:
Autovermietung Mietwagen Fahrtenbuch Vermietbarkeit
Normen:
§ 31a StVZO
Leitsätze:

Einer gewerblichen Autovermietung kann die Führung eines Fahrtenbuchs für ein von ihr zu Vermietungszwecken gehaltenes Kfz aufgegeben werden. Selbst wenn dadurch die Mieteinnahmen aus diesem Kfz sinken, belastet das Fahrtenbuch nicht unverhältnismäßig. Denn eine Autovermietung hat Fahrtenbücher und damit einhergehende Vermietbarkeitseinschränkungen als typisches Risiko ihrer Gewerbeart ihre unternehmerische Kalkulation (Mietpreise) einzustellen.

 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 26. März 2018 wird aufgehoben, soweit die festgesetzte Gebühr 21,50 Euro übersteigt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit oder Hinterlegung des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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