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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 5 K 6978/18

Datum:
06.12.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 6978/18
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2019:1206.5K6978.18.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 15 A 181/20
Leitsätze:

Wasserversorgung (Zugänglichmachung eines Wasserzählers)

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 17. Juli 2018 wird insoweit aufgehoben, als darin unter Ziffer 2 ein Zwangsgeld in Höhe von 200,– Euro angedroht ist. Es wird festgestellt, dass das Verfahren in der Hauptsache erledigt ist, soweit es Kläger für erledigt erklärt hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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