Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 18711/17

Datum:
30.04.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 18711/17
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2019:0430.3K18711.17.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 2732/19
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt. Im Übrigen wird der Bescheid der Beklagten vom 26. Oktober 2017 über die Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis für die Spielhalle 2 der Beigeladenen auf der G.--------straße 000 in W.       aufgehoben.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens hinsichtlich des übereinstimmend für erledigt erklärten Teils, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Im Übrigen tragen die Beklagte und die Beigeladene die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten für den jeweiligen Vollstreckungsgläubiger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank