Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 27 K 7387/18.A

Datum:
06.08.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
27. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 K 7387/18.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2019:0806.27K7387.18A.00
 
Schlagworte:
Extremgefahr verfassungskonforme Auslegung Malaria tropica Erkrankungswahrscheinlichkeit Abschiebungsverbot
Leitsätze:

1. Eine die Durchbrechung der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG rechtfertigende Extremgefahr ist auch unter dem Gesichtspunkt einer drohenden Malariaerkrankung in Nigeria im vorliegenden Einzelfall nicht begründbar (hier: in Deutschland geborenes 13 Monate altes Kind und erwachsene Mutter).

2. Medikamente gegen Malariaerkrankungen können in Nigeria teils kostenlos in Anspruch genommen werden, werden jedoch nicht flächendeckend ausgegeben.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank