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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 27 K 10501/17.A

Datum:
15.04.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
27. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 K 10501/17.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2019:0415.27K10501.17A.00
 
Schlagworte:
Gefälschter Zeitungsartikel, Kläger als Person unglaubwürdig, behauptete Homosexualität
Leitsätze:

1. Es ist gerichtsbekannt, dass Fälschungen von gedruckten sowie im Internet veröffentlichten Presseartikeln in Nigeria erhältlich sind. Selbst wenn - anders als hier - eine Fälschung nicht positiv feststeht, kommt Presseartikeln, in denen die Verfolgungsgeschichte des betreffenden Klägers wiedergegeben wird, vor diesem Hintergrund allenfalls ein äußerst geringer Beweiswert zu.

2. Angesichts des zur Überzeugung des Gerichts feststehenden Umstandes, dass der sich auf eine drohende Verfolgung wegen behaupteter Homosexualität berufende Kläger das Gericht mehrfach belogen hat und insbesondere immer dann zu weiteren Lügen gegriffen hat, sobald er den Eindruck hatte, dass das Verfahren nicht in seinem Sinne verläuft, ist er als Person insgesamt unglaubwürdig. Inwieweit dieses Verhalten - mit Blick auf die Vorlage gefälschter Unterlagen - darüber hinaus strafrechtlich relevant ist, wird die zuständige Staatsanwaltschaft zu bewerten haben.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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