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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 L 2745/19

Datum:
29.11.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 L 2745/19
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2019:1129.22L2745.19.00
 
Schlagworte:
doppelte Staatsangehörigkeit Freizügigkeitsrecht Familienangehöriger
Normen:
§ 1 FreizügG/EU; § 3 FreizügG/EU
Leitsätze:

Freizügigkeitsrecht bei doppelter Staatsangehörigkeit.

Das FreizügG/EU verleiht drittstaatsangehörigen Familienangehörigen eines Unionsbürgers, der sich in einem Mitgliedstaat niederlässt, dessen Staatsangehörigkeit er (auch) besitzt, grundsätzlich kein abgeleitetes Aufenthaltsrecht.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt.

 
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