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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 M 5/19

Datum:
06.02.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 M 5/19
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2019:0206.18M5.19.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

I. 1. Die Durchsuchung der Geschäftsräume der „O GmbH“, M Straße 000, Y, vertreten durch den Geschäftsführer D, Xstraße 00, S, und der „B GmbH“, M Straße 000, Y, vertreten durch den Geschäftsführer D, Xstraße 00, S, einschließlich eines etwaigen integrierten Briefkastens, eines etwaigen nicht integrierten (Haus-) Briefkastens, eines Postfaches (soweit vorhanden) sowie die Durchsuchung ihrer Nebengelasse (Garagen etc.) und Fahrzeuge

a) zum Zwecke der Beschlagnahme von Gegenständen und Dokumenten, die als Beweismittel dafür dienen, die Aktivitäten der „O GmbH“ und der „B GmbH“ sowie hierauf bezogene Tätigkeiten der Vereinigung weiter aufzuklären, insbesondere:

-          Unterlagen zur Geschäftsführung, Finanzierung und Funktionsweise der Gesellschaften,

-          auf die Vereinigung „O GmbH“ sowie die „B GmbH“ bezogene Unterlagen wie z.B. Protokolle von Versammlungen, Organisationspläne sowie Rundschreiben, Ankündigungen und Einladungen,

-          Propaganda- bzw. Informationsmaterial und deren Verteiler- und Bezugslisten,

-          Kontounterlagen, EC-Karten, Kontokarten, PIN-/TAN-Listen

b) sowie zum Zwecke der Auffindung, vorläufigen Sicherstellung und Mitnahme von PCs und anderen digitalen Speichermedien (CD-ROM, DVD, USB-Sticks, onlinestorage) zur Durchsicht,

2. die Beschlagnahme der unter Ziffer 1.a) fallenden Gegenstände  und Dokumente als Beweismittel,

3. die Durchsuchung der Geschäftsräume der „O GmbH“, M Straße 000, Y, vertreten durch den Geschäftsführer D, Xstraße 00, S, und der „B GmbH“, M Straße 000, Y, vertreten durch den Geschäftsführer D, Xstraße 00, S, einschließlich eines etwaigen integrierten Briefkastens, eines etwaigen nicht integrierten (Haus-) Briefkastens, eines Postfaches (soweit vorhanden) sowie die Durchsuchung ihrer Nebengelasse (Garagen etc.) und Fahrzeuge

zum Zwecke der Sicherstellung des mit der Verfügung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 1. Februar 2019 (Az. ÖSII2-20106/22#2) beschlagnahmten Vereinsvermögens der „O GmbH“ und der „B GmbH“

werden angeordnet.

II. Die Beschlagnahme sämtlicher Unterlagen, auch soweit sie in elektronischer Form vorgehalten werden, die seit dem 1. Januar 2017 angefallen sind zu den Konten

-          IBAN: DE……………………. sowie

-          IBAN: DE……………………………

bei der Sparkasse Y, Cstraße 000, Y, vertreten durch den Vorstand, als Beweismittel

wird angeordnet.

III. Die Maßnahmen unter Ziffer I. sind von E, geboren 00.00. 19.. in F/Türkei, wohnhaft M Straße 000, Y, zu dulden.

IV. Mit der Zustellung dieses Beschlusses im Wege der Amtshilfe wird der Antragsteller beauftragt.

 
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