Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 16606/17

Datum:
06.06.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 K 16606/17
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2019:0606.18K16606.17.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW
Schlagworte:
Feststellungsinteresse, tiefgreifender Grundrechtseingriff, staatliches Informationshandeln, Absetzen eines Tweets bei Twitter, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Gebot der Richtigkeit und Sachlichkeit
Normen:
Art. 1 Abs. 1 , 2 Abs. 1, 8 GG; Art. 43 Abs. 1 VwGO; Art. 1 Abs. 1 Satz 1 PolG NRW
Leitsätze:

Zulässigkeit des Absetzens eines Tweets auf der Kommunikationsplattform Twitter durch die Polizei

Zu den Anforderungen an das Vorliegen eines Feststellungsinteresses bei bereits vor Klageerhebung erledigtem schlicht-hoheitlichen Handeln einer Polizeibehörde.

Staatliche Informationstätigkeit einer Polizeibehörde durch Absetzen eines Tweets auf der Kommunikationsplattform Twitter bedarf nur dann einer besonderen Ermächtigungsgrundlage, wenn sie in Zielsetzung und Wirkung Ersatz für eine staatliche Maßnahme ist, die als Grundrechtseingriff zu qualifizieren wäre.

Staatliches Informationshandeln einer Polizeibehörde mittels der Kommunikationsplattform Twitter unterliegt dem Gebot der inhaltlichen Richtigkeit und Sachlichkeit.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank