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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 12 L 2327/19.A

Datum:
04.09.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 2327/19.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2019:0904.12L2327.19A.00
 
Schlagworte:
"unbegleiteter Minderjähriger", "ohne Begleitung zurückgelassen", "volljährige
Normen:
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 AsxylG, § 34a AsylG, Art. 8 Abs. 4; Dublin III-VO, Art. 2 Buchst. j) Dublin III-VO
Leitsätze:

Überstelllung einer unbegleiteten Minderjährigen mit ihrer volljährigen Schwester nach Italien.

Offene Erfolgsaussichten der Klage einer unbegleiteten MInderjährigen gegen die Abschiebungsanordnung, wenn sie sich zusammen mit ihrer volljährigen Schwester, die vollziehbar ausreisepflichtig ist, im Bundesgebiet aufhält.

 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 12 K 6287/19.A gegen die Abschiebungsanordnung unter Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 1. April 2019 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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