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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 17287/17

Datum:
04.04.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 K 17287/17
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2018:0404.6K17287.17.00
 
Schlagworte:
Erstattung Bußgeld Nichtigkeit Rückforderung Rechtsweg Amtsgerichte Verweisung
Normen:
§ 17a GVG; § 40 VwGO; § 68 OWiG § 103 OWiG § 104 OWiG
Leitsätze:

Für Klagen gegen die Bußgeldbehörde auf Erstattung eines unter Vorbehalt gezahlten Bußgeldbescheids, den der Kläger für unwirksam hält, sind die Amtsgerichte zuständig.

 
Tenor:

Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist unzulässig. Das angerufene Verwaltungsgericht Düsseldorf ist unzuständig.

Das Verfahren wird an das Amtsgericht Düsseldorf verwiesen, das auch über die Kosten entscheidet.

 
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