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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 12031/17

Datum:
22.03.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 12031/17
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2018:0322.6K12031.17.00
 
Schlagworte:
prüfungsfreie Neuerteilung Fahrerlaubnisklassen A1, A2, BE, B Schlüsselzahl 96 Zeitdauer theoretische und praktische Befähigung
Normen:
FeV § 6, 15, 16, 17, 20 Abs. 2
Leitsätze:

Ein Fahrerlaubnisinhaber weist durch den Erwerb der Klasse B nicht nach, dass zugleich er auch über die theoretische und praktische Befähigung hinsichtlich der Fahrerlaubnisklassen A1, A2 und BE verfügt.

 
Tenor:

Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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