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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 L 1576/18

Datum:
25.06.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 1576/18
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2018:0625.3L1576.18.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, auf einen Antrag oder ein Angebot der Beigeladenen in dem Verfahren zur Vergabe des Rechts zur Veranstaltung von Wochenmärkten ab dem 01. Juni 2018 in T.        -Mitte (O.        ), T.        X.    (X1.      Marktplatz) und T.        P.      (Marktplatz B.        Straße Ecke E.            Straße) den Zuschlag zu erteilen und mit dieser einen entsprechenden Vertrag zu schließen, bis über das Angebot der Antragstellerin unter der Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden und eine Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der erneuten Entscheidung an die Antragstellerin abgelaufen ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche ihre Kosten selber trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.

 
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