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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 15637/17

Datum:
08.05.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 15637/17
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2018:0508.2K15637.17.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2272/18
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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