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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 28 K 1506/17.A

Datum:
11.06.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
28. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 K 1506/17.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2018:0611.28K1506.17A.00
 
Tenor:

Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung von Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 17. Dezember 2016 verpflichtet, dem Kläger den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger und die Beklagte zu je ½.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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