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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 2477/18

Datum:
04.10.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
26 L 2477/18
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2018:1004.26L2477.18.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die bei ihr durch Stellenausschreibung ausgeschriebene Stelle „Leiter des Sachgebietes 00.0 ‚Ausbildung/EDV‘“ im Wege der Umsetzung mit dem Ziel der Beförderung mit dem Beigeladenen zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden wurde und eine Frist von zwei Wochen abgelaufen ist, nachdem dem Antragsteller die erneute Entscheidung mitgeteilt worden ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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